Was darf KI?
Über KI wird heftig diskutiert. Welchen Nutzen hat sie? Welche Folgen? Sollte man sie besser verbieten oder uneingeschränkt gestatten? Bedarf es nicht endlich eines EU-, oder gar eines weltweit umfassenden KI-Gesetzes? Muss die “Politik” nicht endlich tätig werden?
Lesen sie hier die wichtigsten Inhalte zum EU-KI-Gesetz.
Bereits im Jahr 2021 hat die EU-Kommission den ersten EU-Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz vorgeschlagen.
Dieser schlägt vor, dass KI-Systeme, je nach Risiko das sie für die Nutzer darstellen, analysiert und eingestuft werden sollen. Nach Verabschiedung sollen dies die weltweit ersten rechtlichen Vorschriften für Künstliche Intelligenz sein.
Das EU-Parlament will sicherstellen, dass KI-Systeme u.a. sicher, nachvollziehbar, von Menschen überwacht und umweltfreundlich sind.
Dazu werden folgende Risikoeinschätzungen angewandt.
- unannehmbares Risiko (keine Manipulation von Menschen, keine Klassifizierung von Menschen, …)
- Hochrisiko-KI-Systeme (betreffen Gesundheit, Sicherheit, Grundrechte von Personen, …)
- Allgemeine und generative KI (müssen zusätzlich Transparenzanforderungen erfüllen. Bsp. ChatGPT)
- Begrenztes Risiko (müssen minimale Transparenzanforderungen erfüllen).
Quelle: Auszugsweise aus “KI-Gesetz des Europäischen Parlamentes, Stand: 19.6.24”