Cookies
Sie kennen die “verwirrende” Abfrage zur Nutzung von Cookies. Muss das sein? Das gab es doch früher nicht! Das stört mich! Worin liegt überhaupt der Sinn?
Hintergrund:
Mit dem europaweiten Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 änderten sich viele Vorschriften zur Speicherung von sensiblen Nutzerdaten innerhalb der EU. Zeitgleich sollte auch die neue e-Privacy-Verordnung, rechtskräftig werden, die speziell im Anwendungsbereich von Cookies eine detaillierte Ergänzung zur DSGVO darstellt. Da sich das Parlament bisher aber nicht auf einen Entwurf geeinigt hat, bleibt die bestehende EU-Cookie-Richtlinie weiterhin in Kraft.
Rechtsprechung:
Im oben aufgelisteten Zusammenhang ist es interessant zu wissen, wie der Bundesgerichtshof in einem Urteil entschieden hat.
Kurz gefasst sagt es, dass der Nutzer von Webseiten vorab informiert werden muss und er freiwillig der Nutzung von Cookies zustimmen können muss. Weiterhin muss dem Nutzer einfach verdeutlicht werden, wozu er seine Zustimmung erteilt.
Das verklausulierte setzen und deaktivieren von “Häkchen” wird also untersagt und dem Nutzer werden mehr Rechte bei der Nutzung seiner Daten zugestanden.
Ein automatisiertes Auswerten von Daten bei der Nutzung von Homepages ist untersagt.
Wir finden dies gut und setzen es bei der Nutzung dieser Homepage um.
Weitere Informationen erhalten sie hier: